Nutzung von Hydranten

Widerrechtliche Nutzung von Hydranten ist strafbar

Ein Hydrant ist Teil der zentralen Löschwasserversorgung und ermöglicht der Freiwilligen Feuerwehr im Brandfall schnell das notwendige Löschwasser zur Verfügung zu haben. Die Wasserentnahme von Hydranten zu privaten Zwecken wie Schwimmbadfüllen, Straßenwaschen, Anschluss für Baustellenwasser, Befüllung von Güllewagen, Wassertränken, Zisternen, Bewässerung der Gartenanlagen etc., ist strikt untersagt. Hydranten dürfen ausnahmslos nur vom Wasserwerk, Hydranten Service, Feuerwehr bei Proben und im Einsatz bedient werden.

Bei nicht fachgerechter Bedienung können Folgeschäden an der Wasser- und Löschwasserversorgung entstehen, sodass die Funktion des Hydranten im Ernstfall nicht gewährleistet ist.

Jede Wasserentnahme ohne Zustimmung der Gemeinde ist widerrechtlich und wird zur Anzeige gebracht!

veröffentlicht am 22.03.2018

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