Aktuelles

Umstellung Wertstoffentsorgung ab 1. Jänner 2025

Zukünftig werden sowohl Kunststoff- als auch Metallverpackungen im Gelben Sack gesammelt. Diese Änderung, die bereits in einigen anderen Bundesländern umgesetzt wurde, kommt nun auch in Vorarlberg zur Anwendung.

Auch nach der Änderung dürfen weiterhin Leichtverpackungen aus Kunststoff, wie Joghurtbecher, Getränkeverbundkartons, Folienverpackungen und Verpackungen von Käse- und Wurstwaren sowie Wasch- und Putzmittelflaschen im Gelben Sack entsorgt werden. Neu ist ab 2025, dass auch Metallverpackungen wie Konservendosen, Kronkorken und Tierfutterdosen in den Gelben Sack gehören.

Für Einweggetränkeflaschen und Getränkedosen gilt ab 1. Jänner 2025 ein Pfandsystem. Pfandflaschen und Pfanddosen können ab dann bei den Verkaufsstellen  zurückgegeben werden. 

Nicht-Verpackungen aus Metall (Altmetall, Pfannen, Drahtreste, Werkzeug, Schrauben, etc.) oder gar Batterien und Akkus gehören keinesfalls in den Gelben Sack. Diese Abfälle können weiterhin als Metall bzw. Problemstoff im DLZ kostenlos abgegeben werden.

Neuer Räumlicher Entwicklungsplan der Gemeinde Ludesch - Bürgerbeteiligung

Vom 21. Oktober bis zum 20. November haben alle Ludescherinnen und Ludescher Gelegenheit, den Entwurf des neuen Räumlichen Entwicklungsplan einzusehen und Änderungswünsche vorzubringen. Außerdem ist es möglich, mit dem zuständigen Mitarbeiter im DLZ Blumenegg, DI Martin Bitschnau (Tel: 05550/20019, E-Mail: office@dlzblumenegg.at), einen Termin zu vereinbaren, dort den Plan einzusehen und sofort eigene Vorstellungen zu deponieren.

Die vorgebrachten Anregungen werden bestmöglich in den Entwurf eingearbeitet, der dann im Anschluss zur Vorprüfung an die Abteilung Raumplanung des Landes
Vorarlberg übermittelt wird. Sobald weitere Vorgaben des Landes berücksichtigt sind, kann die Gemeindevertretung die Auflage des REP beschließen. Mindestens einen Monat lang haben die Einwohner von Ludesch dann Zeit, den Entwurf noch einmal genau zu studieren und Änderungsvorschläge schriftlich kundzutun. Parallel dazu wird der Plan von den zuständigen Sachverständigen und Behörden geprüft, damit diese ihre Stellungnahmen abgeben können.

Erst nach erfolgter Auflage kommt der REP zum endgültigen Beschluss in die Gemeindevertretung. Dabei müssen den Gemeindevertretern sämtliche im Auflageverfahren eingegangenen Änderungsvorschläge zur Kenntnis gebracht werden. Sprechen sich die Gemeindevertreter für diesen REP aus, wird er zur Genehmigung an die Landes regierung versendet. Gibt es keine weiteren Einwände, wird er im Vorarlberger Rechts informationssystem kundgetan und ist ab diesem Zeitpunkt rechtskräftig.

Grund und Boden sind ein wertvolles Gut. Alle Vorarlberger Gemeinden sind deshalb dazu verpflichtet, einen Räumlichen Entwicklungsplan auszuarbeiten, der die grundsätzlichen Ziele und Strategien für die künftige Entwicklung der Gemeinde über einen Zeitraum von mindestens dreißig Jahren festlegt. Dabei sind verschiedenste Bedürfnisse zu berücksichtigen. Einerseits müssen der Landwirtschaft genügend Flächen zur Verfügung stehen, außerdem soll es möglich sein, Wohnraum zu schaffen und Betriebe anzusiedeln. Und auch für die Naherholung und Freizeitnutzung müssen Flächen bewahrt werden. Entsprechend wichtig ist es, dass möglichst viele Menschen in diesen Prozess einbezogen und deren Anliegen gehört werden. Der REP baut stark auf dem Räumlichen Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2015 auf, das in Ludesch auf freiwilliger Basis für einen Teil des Gemeindegebietes erstellt wurde. Im neuen REP müssen nun sämtliche Flächen innerhalb der Ortsgrenzen berücksichtigt
werden.

Hier gelangen sie zum Plan des REPs

Hier gelangen sie zum Text des REPs

 

Neuer Räumlicher Entwicklungsplan Bludesch und Thüringen - Bürgerbeteiligung

Im Jahr 2015 wurden von den Blumenegg-Gemeinden Bludesch und Thüringen die Räumlichen Entwicklungskonzepte beschlossen. Auf Grund wesentlicher Änderungen im Raumplanungsgesetz hat sich nicht nur die Bezeichnung in Räumlicher Entwicklungsplan geändert, es sind auch zahlreiche inhaltliche und formale Anpassungen notwendig geworden.

Es liegen nun die ersten Vorentwürfe der neuen Räumlichen Entwicklungspläne für die Gemeinden Bludesch und Thüringen vor. Diese können unter https://www.dlzblumenegg.at/service-info/amtstafel/ heruntergeladen werden. Bis einschließlich 08. Juli 2024 können Ergänzungen und Änderungsvorschläge unter office@dlzblumenegg.at eingebracht werden.

Es besteht auch die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Besprechungstermin in diesem Zeitraum. Zur Vereinbarung eines Besprechungstermins wenden sie sich bitte an office@dlzblumenegg.at oder telefonisch an 05550-20019.

Die neuen Räumlichen Entwicklungspläne bauen inhaltlich eng auf die Räumlichen Entwicklungskonzepte aus dem Jahr 2015 auf.

Der Räumliche Entwicklungsplan ist das grundlegende Instrument der Raumplanung in der Gemeinde. In ihm werden sie Ziele der Gemeindeentwicklung und vor allem auch die Widmungsmöglichkeiten für die nächsten Jahrzehnte festgelegt. Widmungen – Änderungen des Flächenwidmungsplans – müssen den Vorgaben des Räumlichen Entwicklungsplans entsprechen.

Faschingsdienstag

Am 13.02.2024 (Faschingsdienstag) bleibt das Bauamt ab 10:00 geschlossen.

Stellenaussschreibung - MitarbeiterIn Ortsbildpflege

Das Dienstleistungszentrum (DLZ) Blumenegg ist eine Kooperation der Gemeinden Bludesch, Ludesch sowie Thüringen mit den Aufgabenbereichen Bauamt, Baurechtsverwaltung, Bauhof, Facilitymanagement sowie Wertstoffsammelzentrum. Für die Mitarbeit in dieser einzigartigen Organisation suchen wir als Ersatz für eine Pensionierung eine/einen


MitarbeiterIn für die Ortsbildpflege

 

Aufgaben- und Verantwortungsbereich:
- Gestaltung und Pflege der gemeindeeigenen Grün- und  Parkanlagen
- Mithilfe bei der Pflege von Blumenbeeten, bepflanzten Verkehrsinseln usw.
- Übernahme und Mitarbeit in allen den Bauhof betreffenden Arbeiten
- Mitarbeit im Winterdienst (Schneeräumung)
- Mitarbeit im Bereich Wertstoffsammelzentrum

 

Ihre Qualifikationen:
- abgeschlossene handwerkliche   Berufsausbildung, bevorzugt im Bereich Garten- und Landschaftsbau oder Bau- bzw. Baunebengewerbe mit einem "grünen Daumen"
- Führerschein B (C, F von Vorteil)  
- hohes Maß an Teamfähigkeit
- selbstständiges Arbeiten  
- flexibel gegenüber Arbeitszeiten und Arbeitseinsätzen, die nicht direkt die Ausbildung betreffen und in freier Natur zu tätigen sind

 

Wir bieten Ihnen:
- Anstellung sowie Entlohnung nach dem Gemeindeangestelltengesetz 2005 (GAG 2005), Einstufung je nach Ausbildung und Berufspraxis
- Die Chance in einem kollegialen Team mitzuwirken und ein einzigartiges Projekt mitzugestalten
- Anstellungsverhältnis 80 % bis 100% ab Frühjahr 2024 nach Vereinbarung
- Sie sind in den Einsatzgebieten des DLZ Blumenegg tätig

 

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