Aktuelles

Christbaumsammlung ab Montag 13.01.2024

Ab Montag, den 13.01.2024 findet die Christbaumsammlung statt. Der Christbaumschmuck ist vollständig zu entfernen und der Christbaum bis Montag 7:00 am Straßenrand (an der Stelle an der auch die Abfallsäcke abgeholt werden)  bereitzustellen.

Betriebsurlaub Weihnachten Neujahr 2024/2025

Das Bauamt des DLZ Blumenegg bleibt vom 20.12.2024 bis 06.01.2025 geschlosssen.

Der Wertstoffhof ist zu den üblichen Öffnungszeiten - mit Ausnahme der Feiertage Mittwoch 25.12.2024 und 01.01.2025 - geöffnet.

Umstellung Wertstoffentsorgung ab 1. Jänner 2025

Zukünftig werden sowohl Kunststoff- als auch Metallverpackungen im Gelben Sack gesammelt. Diese Änderung, die bereits in einigen anderen Bundesländern umgesetzt wurde, kommt nun auch in Vorarlberg zur Anwendung.

Auch nach der Änderung dürfen weiterhin Leichtverpackungen aus Kunststoff, wie Joghurtbecher, Getränkeverbundkartons, Folienverpackungen und Verpackungen von Käse- und Wurstwaren sowie Wasch- und Putzmittelflaschen im Gelben Sack entsorgt werden. Neu ist ab 2025, dass auch Metallverpackungen wie Konservendosen, Kronkorken und Tierfutterdosen in den Gelben Sack gehören.

Für Einweggetränkeflaschen und Getränkedosen gilt ab 1. Jänner 2025 ein Pfandsystem. Pfandflaschen und Pfanddosen können ab dann bei den Verkaufsstellen  zurückgegeben werden. 

Nicht-Verpackungen aus Metall (Altmetall, Pfannen, Drahtreste, Werkzeug, Schrauben, etc.) oder gar Batterien und Akkus gehören keinesfalls in den Gelben Sack. Diese Abfälle können weiterhin als Metall bzw. Problemstoff im DLZ kostenlos abgegeben werden.

Neuer Räumlicher Entwicklungsplan der Gemeinde Ludesch - Bürgerbeteiligung

Vom 21. Oktober bis zum 20. November haben alle Ludescherinnen und Ludescher Gelegenheit, den Entwurf des neuen Räumlichen Entwicklungsplan einzusehen und Änderungswünsche vorzubringen. Außerdem ist es möglich, mit dem zuständigen Mitarbeiter im DLZ Blumenegg, DI Martin Bitschnau (Tel: 05550/20019, E-Mail: office@dlzblumenegg.at), einen Termin zu vereinbaren, dort den Plan einzusehen und sofort eigene Vorstellungen zu deponieren.

Die vorgebrachten Anregungen werden bestmöglich in den Entwurf eingearbeitet, der dann im Anschluss zur Vorprüfung an die Abteilung Raumplanung des Landes
Vorarlberg übermittelt wird. Sobald weitere Vorgaben des Landes berücksichtigt sind, kann die Gemeindevertretung die Auflage des REP beschließen. Mindestens einen Monat lang haben die Einwohner von Ludesch dann Zeit, den Entwurf noch einmal genau zu studieren und Änderungsvorschläge schriftlich kundzutun. Parallel dazu wird der Plan von den zuständigen Sachverständigen und Behörden geprüft, damit diese ihre Stellungnahmen abgeben können.

Erst nach erfolgter Auflage kommt der REP zum endgültigen Beschluss in die Gemeindevertretung. Dabei müssen den Gemeindevertretern sämtliche im Auflageverfahren eingegangenen Änderungsvorschläge zur Kenntnis gebracht werden. Sprechen sich die Gemeindevertreter für diesen REP aus, wird er zur Genehmigung an die Landes regierung versendet. Gibt es keine weiteren Einwände, wird er im Vorarlberger Rechts informationssystem kundgetan und ist ab diesem Zeitpunkt rechtskräftig.

Grund und Boden sind ein wertvolles Gut. Alle Vorarlberger Gemeinden sind deshalb dazu verpflichtet, einen Räumlichen Entwicklungsplan auszuarbeiten, der die grundsätzlichen Ziele und Strategien für die künftige Entwicklung der Gemeinde über einen Zeitraum von mindestens dreißig Jahren festlegt. Dabei sind verschiedenste Bedürfnisse zu berücksichtigen. Einerseits müssen der Landwirtschaft genügend Flächen zur Verfügung stehen, außerdem soll es möglich sein, Wohnraum zu schaffen und Betriebe anzusiedeln. Und auch für die Naherholung und Freizeitnutzung müssen Flächen bewahrt werden. Entsprechend wichtig ist es, dass möglichst viele Menschen in diesen Prozess einbezogen und deren Anliegen gehört werden. Der REP baut stark auf dem Räumlichen Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2015 auf, das in Ludesch auf freiwilliger Basis für einen Teil des Gemeindegebietes erstellt wurde. Im neuen REP müssen nun sämtliche Flächen innerhalb der Ortsgrenzen berücksichtigt
werden.

Hier gelangen sie zum Plan des REPs

Hier gelangen sie zum Text des REPs

 

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